Rechtsprechung
BVerwG, 23.02.1968 - VII B 16.68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,6293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1968 - VIII B 8/68
- BVerwG, 23.02.1968 - VII B 16.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
Auszug aus BVerwG, 23.02.1968 - VII B 16.68
Das wäre, soweit der Kläger die Vorlage von Akten und die Erteilung von Auskünften begehrt, nur dann der Fall gewesen, wenn das Oberverwaltungsgericht mit dem Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO als Gericht der Hauptsache erstmals befaßt gewesen wäre und nicht - wie in vorliegender Sache - bereits als Beschwerdegericht entschieden hätte, gegen dessen Entscheidung eine "weitere Beschwerde" nicht vorgesehen ist (Beschluß des Senats vom 26. Januar 1968 - BVerwG VII B 75.67 -).